Bergwirtschaft

Faktencheck 


Dem Faktencheck der Kirchenverwaltung wurden nur Aussagen unterzogen, die die  Kirchenverwaltung unmittelbar betreffen, also das Auswahlverfahren und den  Erbbaurechtsvertrag. 


Zu anderen kursierenden Spekulationen wird die Kirchenverwaltung keine Aussagen treffen,  auch wenn sie sie für grenzwertig hält, da gegen den Kirchenpfleger noch ein außergerichtliches Verfahren eines Berliner Medienanwalts, der von Herrn Hummel von der IG Unser Berg beauftragt worden ist, läuft. Dem Kirchenpfleger wurden 6.000 € Strafe angedroht, weil der Sprecher der IG Unser Berg vom Kirchenpfleger angeblich der Lüge bezichtigt worden sein soll. 

 

Man fragt: Warum saniert die Kirchenverwaltung die Bergwirtschaft nicht selbst und verpachtet sie dann, wie bisher?


Fakt ist: Die Stiftungsaufsicht der Diözese hat der Kirchenverwaltung Mariahilfberg untersagt, die Bergwirtschaft selbst zu sanieren oder Mittel der Stiftung für eine Sanierung zu verwenden. Sanierung, Unterhalt und Betrieb sei nicht Aufgabe einer Kirchenstiftung. Trotz intensiver Gespräche mit dem damaligen Generalvikar konnte hier keine Änderung für die Kirchenstiftung erreicht werden. 


Ein Verstoß gegen diese Anordnung würde stiftungsaufsichtliche Maßnahmen zur Folge haben, bis hin zu Schadensersatzforderungen gegen die Mitglieder der Kirchenverwaltung. Die Kirchenverwaltung sah deshalb von einem eigenen finanziellen Engagement ab und entschied sich, im Rahmen eines offenen Auswahlverfahrens einen Investor zu suchen.

 


Man fragt: Warum hat man nicht einfach die Brauerei Bischofshof genommen, die die Gaststätte ohnehin die letzten Jahre/Jahrzehnte beliefert hat? 


Fakt ist: Die Kirchenverwaltung Mariahilfberg ist verantwortlich für die Kirchenstiftung Amberg Mariahilfberg und das Stiftungsvermögen, das entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erhalten ist. Eine einfache Vergabe an einen potenziellen Interessenten, ohne Gegenangebote, hätte den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widersprochen. Deshalb hat sich die Kirchenverwaltung für ein offenes Auswahlverfahren entschieden, mit verschiedenen Auswahl- und Entscheidungskriterien. Eines davon war auch die Finanzierung der Maßnahme. Das Angebot der Brauerei Bischofshof sah vor, dass sich die Kirchenstiftung an der Finanzierung der Maßnahme beteiligt. Wie oben dargestellt war es der Kirchenstiftung aber untersagt, eigene Mittel für die Gaststätte zu verwenden, weshalb die Brauerei Bischofshof insoweit nicht zum Zug kommen konnte. 
Eine andere Entscheidung war aus kirchenrechtlichen und stiftungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Andernfalls hätte die Kirchenverwaltung rechtswidrig gehandelt. 

 


Man sagt: Der Berg wurde dem Kommerz geopfert, der Kirchenverwaltung 
geht es nur um reine Profitgier.


Fakt ist: Der Kirchenverwaltung ist es verwehrt, selbst in die Gaststätte zu investieren, so dass ihr keine andere Wahl blieb, als nach einem Investor zu suchen. Dafür wurde ein Auswahlverfahren gewählt, mit verschiedensten Auswahlkriterien, wie z. B. Gebäuderestwert, bauliche Maßnahmen, Betriebskonzept. Ein Kriterium war natürlich auch die Höhe des künftigen Erbbauzinses, den der Investor bereit war zu zahlen. Dieser Erbbauzins muss angemessen und verkehrsüblich sein. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, das Stiftungsvermögen zu erhalten, ist für den Erbbauzins der Verkehrswert zugrunde zu legen. Das ist geschehen. Die Kirchenstiftung finanziert sich zu einem großen Teil durch das Bergfest und diesen Erbbauzins. Mit diesen Einnahmen müssen alle laufenden Kosten für die Kirche und das Kloster bestritten, und Rücklagen gebildet werden, um anstehende Investitionen durchführen zu können. Deshalb musste auch der Erbbauzins als Kriterium in das Auswahlverfahren mit einbezogen werden. Da auch viele der anderen Entscheidungskriterien für das Angebot von Herrn Fellner sprachen, erhielt dieser den Zuschlag im Auswahlverfahren. Die Erbbauzinszahlungen war nur eines von verschiedenen Auswahlkriterien. 


Meinung: Hätte die Kirchenverwaltung anders gehandelt, hätte sie gegen geltendes Recht verstoßen und man hätte ihr zu Recht vorwerfen können, das Stiftungsvermögen nicht ordentlich verwaltet zu haben. Das der Kirchenverwaltung als Profitgier auszulegen, zeugt von mangelnder Sach- und Rechtskenntnis. 

 


Man sagt: Bischofshof würde in kürzester Zeit mit der Sanierung beginnen.


Fakt ist: Das Angebot der Brauerei Bischofshof vom 09.05.2018 sah nicht nur eine Sanierung vor, wie von den Gegnern der Maßnahme glauben gemacht werden soll, sondern auch eine Erweiterung der Gasträume, wobei die Terrasse zur Stadt aufgeben und die Fläche den Gasträumen zuschlagen werden sollte. Dies wurde von der IG Unser Berg nie kommuniziert. 


Meinung: Die Erweiterung der Gasträume würde ein baurechtliches Verfahren auslösen, so dass mit Baumaßnahmen in kürzester Zeit nicht gerechnet werden kann. 
 


Man sagt: - Mit einer einfachen Sanierung wäre es getan

- Renovierung ja, Erweiterung nein.


Fakt ist: Im Rahmen des Auswahlverfahrens haben sich 21 Bewerber gemeldet, die ihr Interesse bekundet und die Allgemeinen Ausschreibungsunterlagen angefordert haben. Letztendlich haben 6 Bewerber die genaueren Unterlagen erbeten, 4 davon eine konkrete Bewerbung abgegeben. Neben den offensichtlichen Gebäudeschäden wie Fenster und Dach müssen bei einer Investition in das Gebäude heute auch die geltenden Vorschriften zur Behindertengerechtigkeit, Hygiene, gaststättenrechtliche Vorgaben, Brandschutz usw. beachtet und umgesetzt werden. Der Küchentrakt entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, die Toiletten sind im Untergeschoß und nicht behindertengerecht, um nur 2 Punkte zu nennen, die gegen eine reine Sanierung sprechen. 


Selbst die von der IG Unser Berg favorisierte Brauerei Bischofshof hatte in ihrem Konzept von 2018 eine Vergrößerung der Gasträume vorgesehen, die Terrasse zur Stadt aufgegeben und diese Fläche den Gasträumen zuschlagen. Dies heißt letztendlich, dass auch die Brauerei Bischofshof eine alleinige Sanierung/Renovierung für nicht wirtschaftlich hält und selbst mit Erweiterung auf einen Zuschuss der Kirchenstiftung bestanden hatte. Mit der Priorisierung des Angebots „Bischofshof“ widerspricht sich die IG Unser Berg im entscheidendsten Punkt ihrer Argumentation, der alleinigen Renovierung, selbst. 


Meinung: Es muss zu denken geben, dass es zwar viele Interessenten gab, letztendlich aber nur 4 konkrete Angebote eingegangen sind. Vielleicht haben doch viele erkannt, dass es mit einer reinen Sanierung/Renovierung nicht getan ist und dass für ein zukunftsfähiges Haus doch vieles zu ändern ist, mit erheblichem finanziellem Aufwand. 

 


Man sagt: Der Verkehr vor den Freialtar und der Treppenanlage wird unerträglich werden. 


Fakt ist: Der Investor will deutlich weniger Autos direkt vor der Bergwirtschaft stehen haben wie früher. Dazu ist im Erbbaurechtsvertrag Folgendes geregelt: Die Vertragsteile verpflichten sich, die Zufahrt so zu beschränken, dass sie nur für Lieferverkehr, Zufahrt für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, für den Erbbauberechtigten, den Pächter, zum Be- und Entladen von Übernachtungsgästen und sonst einzelne besondere Fahrzeuge, wie z.B. Brautauto, verwendet werden darf. 

 


Man fragt: Warum tritt die Kirchenverwaltung nicht vom Erbbaurechtsvertrag mit Herrn Fellner zurück?


Fakt ist: Zwischen Herrn Fellner und der Kirchenverwaltung wurde am 27.12.2018 vor einem Notar ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen, der für beide Seiten verbindlich ist. Wie bei solchen Verträgen üblich, gibt es zwar Ausstiegsklauseln, diese sind aber an konkrete Voraussetzungen gebunden. Solange diese Voraussetzungen nicht vorliegen, sind beide Vertragsparteien an den Erbbaurechtsvertrag gebunden. 


Die Kirchenverwaltung Mariahilfberg ist ein seriöser Vertragspartner, der sich an Vereinbarungen und Verträge hält, und deshalb nicht vertragswidrig vom Erbbaurechtsvertrag zurücktritt, solange nicht entsprechende Voraussetzungen vorliegen, was derzeit nicht der Fall ist. Dies gilt in gleichem Umfang für Herrn Fellner. 


Fazit: (Fakten und Meinungen): 


- In die Bergwirtschaft muss investiert werden, um sie entsprechend den geänderten gesetzlichen Vorgaben zukunftsorientiert betreiben zu können. 
- Die Kirchenverwaltung hat ein objektives Auswahlverfahren durchgeführt, da es ihr selbst nicht möglich war in die Bergwirtschaft zu investieren. 
- Das Auswahlverfahren führte letztendlich zu 4 Angeboten, von ursprünglich 21 Interessenten, die Ausschreibungsunterlagen angefordert haben. 
- Alle 4 Angebote sahen eine Erweiterung der Räumlichkeiten der Bergwirtschaft vor. Eine reine Bestandssanierung, wie von der IG Unser Berg gefordert, sah keiner der potenziellen Investoren vor. 


- Für das Angebot von Herrn Fellner spricht: 
o Schlüssiges Bau- und Betriebskonzept 
o Erhalt bzw. Vergrößerung der Terrasse zur Stadt hin
o Errichtung barrierefreier öffentlicher Toiletten 
o Finanzielle Beteiligung an den Kosten zur Sanierung der Stützmauer des 
Treppenaufgangs zum Hauptportal der Wallfahrtskirche 
- Wie bei derartigen Maßnahmen üblich wird vor Beginn der Baumaßnahmen ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt, um mögliche Schäden an der Mariahilfbergkirche erkennen zu können, sollten solche tatsächlich auftreten. 
- Sollte das Bebauungsplanverfahren scheitern und Herr Fellner sich vom Projekt zurückziehen, werden wir bei der Bergwirtschaft ein zweites „Forum“ mit jahrelangen Verzögerungen erleben, da sich nach den Erfahrungen des Auswahlverfahrens in absehbarer Zeit kein Investor finden wird, der die Bergwirtschaft nur renovieren wird. 
- Man kann sich eine reine Renovierung schon wünschen, doch ohne entsprechenden Investor wird der Wunsch ein Traum bleiben. 


- Wer eine baldige Eröffnung einer neu gestalteten Bergwirtschaft will, stimmt am 24.07.2022 mit NEIN. 


Amberg, den 05.07.2022 
Kirchenverwaltung Amberg Mariahilfberg 

 

Ergänzung

 

Ergänzend zum Faktencheck vom 05.07.2022 und der Behauptung, die Brauerei Bischofshof könnte/würde sofort mit einer Renovierung beginnen, hat die Brauerei Bischofshof der IG Unser Berg mit Schreiben vom 7.6.2022 mitgeteilt, dass sie aktuell für sich keinen Handlungsbedarf für die Bergwirtschaft auf dem Mariahilfberg sieht.
 
Darüber hinaus heißt es im Schreiben der Brauerei Bischofshof an die IG Unser Berg wörtlich:
 
Wir bitten Sie deshalb eindringlich, jegliche Kommunikation über uns und unsere Interessen zu unterlassen. Die Berichterstattung entspricht so nicht unseren Aussagen und Absichten. Das kann beim Leser einen falschen Eindruck erwecken.
 
Amberg, den 19.07.2022
Kirchenverwaltung Amberg Mariahilfberg